Wirtschaftskriminalität

 

[engl. economic crime], [RF, WIR], unter Wirtschaftskriminalität wird ein komplexes Kriminalitätsfeld verstanden, das nicht auf konkrete Straftaten oder eine klar abgrenzbare Ansammlung von Delikten reduziert werden kann. Gemeinsam ist versch. Delikten jedoch, dass sie im Bereich des wirtschaftlichen Handelns vorgenommenen werden, i. d. R. einem Organisationsziel (Profit, Kostensenkung, Wettbewerbsbeeinflussung, Ziel) dienen und über die Schädigung von Einzelpersonen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen und die Allgemeinheit schädigen. Als konkrete Bsp. für Wirtschaftskriminalität können Gründungsschwindel, Insolvenzdelikte, Buchführungsdelikte, Vorteilnahme, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung genannt werden, wobei die Täter dabei sowohl intern als auch extern sein können. Als Ursachen für Wirtschaftskriminalität werden versch. Anreize (z. B. in Bezug auf den Lebensstil, Anreiz), Gegebenheiten und Gelegenheiten (z. B. unzureichende interne Kontrolle) sowie best. Rechtfertigungsstrukturen (z. B. mangelndes Unrechtsbewusstsein (Ungerechtigkeitssensibilität), Verleugnen der schädlichen Konsequenzen) genannt.

Referenzen und vertiefende Literatur

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