Viktimisierung, sekundäre

 

[engl. secondary victimization; lat. secundus der zweite, victima Opfer], [RF], während unter primärer Viktimisierung Schädigungen durch eine Straftat selbst subsumiert werden, versteht man unter sekundärer Viktimisierung neg. Folgen für das Opfer, die nicht unmittelbar aus der Straftat selbst resultieren, sondern durch die Personen, die mit dem Opfer befasst sind, hervorgerufen werden. Gemeint ist eine «Verschärfung des primären Opferwerdens durch Fehlreaktionen des sozialen Nahraums des Opfers und der Instanzen der formellen Sozialkontrolle» (Schneider, 1979, S.16). Bei dieser Def. bleibt zunächst offen, welche konkreten Fehlreaktionen gemeint sind und welche Art von Schädigungen hervorgerufen werden können. Unter einer angewandten Perspektive durchgeführte systematische Studien zur Wirkung von Strafverfahren auf Geschädigte zeigen deutliche Hinweise für verfahrensbezogene aktuelle Belastungen, aber wenige Anhaltspunkte für langfristige neg. oder pos. Effekte auf das psych. Befinden, wobei allerdings nur in wenigen Studien langfristige Folgen erhoben wurden (Volbert, 2008). Ferner werden Mechanismen untersucht, die Viktimisierungsprozessen zugrunde liegen und dazu führen, dass Opfern Schuldvorwürfe gemacht, Folgen der Straftat bagatellisiert oder Opfer gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung von stereotypen Urteilsmustern und Mythen (z. B. im Hinblick auf Sexualdelikte), aber auch der Glaube an eine gerechte Welt (Gerechte-Welt-Glaube) diskutiert, der durch unschuldige Opfer erschüttert wird, sodass Viktimisierungsprozesse die Funktion haben, den Glauben an eine gerechte Welt aufrechtzuerhalten.

Referenzen und vertiefende Literatur

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