Validität

 

[engl. validity; lat. valere gelten, wert sein, validus fest, gesund, bedeutend], syn. Gültigkeit, [DIA], ein Hauptgütekriterium (Gütekriterien) diagn. Messverfahren, das erfüllt ist, wenn das Verfahren dasjenige Merkmal, das es messen soll bzw. vorgibt zu messen, hinreichend genau misst. Die Bewertung der Validität von diagn. Befunden erfordert i. d. R. eine integrative Betrachtung mehrerer empirischer und theoretischer Validitätsaspekte, die die Angemessenheit der Schlussfolgerungen bzgl. Eigenschaften oder des Verhaltens außerhalb des Testkontexts stützen bzw. belegen. Deshalb muss die Wahl der Validitätsprüfung aufgrund der Anwendungs- bzw. Interpretationsintention begründet werden, wobei versch. Schlüsse vom Testergebnis auf das Verhalten außerhalb der Testsituation bedeutsam sein können: (a) Repräsentationsschluss: Deckt das Verfahren den zu erfassenden Inhaltsbereich adäquat ab? (Schwerpunkt: Validität, inhaltliche); (b) theoriebasierte Interpretation: Erfasst ein Verfahren ein Konstrukt in theoretisch bedeutsamer, distinkter Weise? (Schwerpunkt: Konstruktvalidität). (c) kriteriumsbezogener Schluss: Stehen die Testergebnisse in angemessenem Zus.hang mit Drittmerkmalen? (Schwerpunkt: Kriteriumsvalidität). [FSE], Gütekriterium von Forschungsdesigns, das die Gültigkeit von Schlussfolgerungen aus Studienbefunden betrifft: Validität, interneValidität, externe.

Referenzen und vertiefende Literatur

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