Steuerhinterziehung

 

[engl. defraudation of tax, tax/fiscal fraud], [WIR], unter Steuerhinterziehung wird kriminelles Verhalten verstanden, bei dem Steuerpflichten verschleiert oder ignoriert werden, z. B. indem Einkommen nicht vollst. deklariert wird, Abschreibungen übertrieben werden oder wenn «ohne Rechnung» gearbeitet wird. I. Ggs. zu den legalen Möglichkeiten, die Steuerschuld durch Steuerflucht oder -umgehung zu reduzieren, widerspricht Steuerhinterziehung eindeutig der Gesetzgebung. Von manchen Autoren (Veit, 1927) wird das gezeigte Hinterziehungsverhalten auch als Steuermoral bezeichnet, das von der psychologischen Disposition, der Steuerwilligkeit, abhängt. Aus gegebener Steuerwilligkeit (in späteren Ansätzen als freiwillige Kooperation bez., vgl. Kirchler, 2007) folgt immer ehrliches Verhalten, bei geringer Steuerwilligkeit kann ein solches aber auch durch staatliche Behörden erzwungen werden (sog. erzwungene Kooperation). Aus der Differenzierung von freiwilliger und erzwungener Kooperation folgt, dass je nach Disposition unterschiedliche Regulationsstrategien zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung angewendet werden müssen. Diese lassen sich in vertrauensbildende Maßnahmen und in Methoden zur Abschreckung unterteilen. Einerseits sollte z. B. durch Transparenz und Fairness das Vertrauen der Steuerzahler geweckt und ihre Steuerwilligkeit durch Bereitstellung von Services unterstützt werden, die die Abwicklung von Steuerzahlungen vereinfachen. Andererseits muss die Behörde durch effizientes Prüfen und adäquate Bestrafung von Steuerhinterziehung Macht demonstrieren, um bei fehlender Steuerwilligkeit die Kooperation zu erzwingen. Für einen Überblick der wiss. untersuchten Determinanten von Steuerhinterziehung siehe Kirchler (2007). Schattenwirtschaft, Wirtschaftskriminalität.

Referenzen und vertiefende Literatur

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