Sorgerecht: Regelung nach Trennung und Scheidung

 

[engl. custody Sorgerecht, seperation Trennung, divorce Scheidung], [RF], die elterliche Sorge umfasst nach § 1626 Abs. 1 BGB die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Streiten sich die Eltern um das Sorgerecht, kann der Staat in Wahrnehmung seines «Wächteramtes» (Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz) intervenieren und den Schutz der Privatheit der Familie und das alleinige Bestimmungsrecht der Familie nachrangig bewerten im Vergleich zum Schutz des Kindes und der Gewährleistung des Kindeswohls (Kindeswohl). Können sich Eltern nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen, wird davon ausgegangen, dass sie vorübergehend auf ihren Autonomieanspruch verzichten. Es wird angenommen, dass er in Widerspruch zu den dafür erforderlichen Kompetenzen steht. Das gilt für dauerhaft getrennt lebende Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge (§ 1671 BGB) oder bei elterlicher Sorge der Mutter (§ 1672 BGB) und für die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (§ 1626 a BGB). Psychol. Sachverständige werden beauftragt, wenn der Familienrichter aufgrund der Konflikteskalation im Sorgerechtsstreit besondere Sachkunde benötigt. Vom Sachverständigen werden sowohl eine fundierte Diagnostik zum Erleben und Verhalten der Konfliktbeteiligten, eine Analyse der Konfliktdynamik und ein Beitrag zur Entschärfung des Konflikts erwartet (Konflikt, sozialer). Er hat dabei den Bezug zum Kindeswohl herzustellen. Gemäß § 163 Abs. 2 FamFG kann das Gericht anordnen, «dass der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens (psychologisches Gutachten) auch auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirken soll». Dies ermöglicht ihm, ps. Fachkompetenz in konfliktminderndes und interventionsorientiertes diagn. Vorgehen einzubringen. Wird er nicht gemäß § 163 Abs. 2 FamFG beauftragt, erkennt aber dennoch Vermittlungsoptionen, wendet er sich an das Familiengericht und strebt an, den Gutachtensauftrag zu erweitern.

Referenzen und vertiefende Literatur

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