Schulleistungstests

 

[engl. school achievement tests], [DIA, PÄD], Bez. für Testverfahren der päd. Diagnostik, die in enger Beziehung zu den Inhalten des Curriculums eines Schulfaches stehen. Sie werden genutzt, um Bedingungen, Verläufe und Ergebnisse schulischer Lehr-Lern-Prozesse zu erfassen und für das päd. Handeln nutzbar zu machen. Im engeren Sinne sind mit Schulleistungstests nach wiss. Kriterien konstruierte standardisierte Verfahren gemeint. Für diese Verfahren ist geprüft, inwieweit sie den Haupt‑ und Nebengütekriterien (Gütekriterien) von Erhebungsverfahren genügen. I. w. S. umschließen Schulleistungstests auch sog. informelle Verfahren zur Erfassung schulischer Leistungen, deren Testgüte weitgehend ungeprüft ist. Hierzu zählen z. B. von Lehrkräften konstruierte Tests zur Lernerfolgskontrolle (Lernerfolgsmessung).

Schulleistungstests erfassen anhand von Aufgaben eine Verhaltensstichprobe im päd. Kontext, die als Indikator für die Voraussetzungen, Probleme und Erträge schulischer Lernprozesse oder für die päd. relevanten Fähigkeiten, Eigenschaften oder Kompetenzen der Schüler betrachtet wird. Ausgangspunkt der Aufgabenkonstruktion bilden curriculare Analysen oder Standards, die angeben, welche Leistungen bzw. Kompetenzausprägungen bei den Schülern zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwarten sind. Die Aufgaben beziehen sich auf eine repräsentative Auswahl der im Unterricht behandelten bzw. in den Bildungsstandards vorgegebenen Lerninhalte. Werden Schulleistungstests im Sinne von wiss. Kriterien konstruiert, sind i. R. empir. Analysen Indikatoren für die Güte der eingesetzten Aufgaben (Itemanalyse) sowie des gesamten Tests (Testkonstruktion) zu bestimmen.

Der Einsatz von Schulleistungstests hat sich i. R. versch. päd. Entscheidungssituationen (Entscheiden) bewährt. Diese umfassen die Schullaufbahn‑ und Bildungsberatung sowie die Feststellung von spez. Lernschwierigkeiten und ‑begabungen einschließlich der Zuweisung zu Interventionsmaßnahmen, aber auch die Beurteilung von didaktischen Maßnahmen zur Unterrichtsverbesserung (Evaluation). Grundsätzlich erlauben Schulleistungstests immer Aussagen über den Einzelfall mit dem Ziel, eine indiv. Leistung in ein Bezugssystem (Bezugsnorm) einzuordnen. Diese Einordnung kann dabei relativ zu einer Gruppe vergleichbaren Alters oder Beschulung (soziale Bezugsnorm), zur individuellen Leistungsentwicklung (ipsative Bezugsnorm) oder zu einem festgelegten Kriterium (kriteriale Bezugsnorm) erfolgen. Insbes. im Zusammenhang mit Bildungsstandards und Kompetenzmodellen (Kompetenzstufenmodelle, Kompetenzstrukturmodelle) kann die kriteriale Bezugsnorm dahingehend erweitert werden, dass die individuelle Leistung einer Niveau‑ bzw. Kompetenzstufe zugeordnet wird, die über das Können und die Fähigkeiten der untersuchten Person informiert. Der überwiegende Teil der Schulleistungstests sind vor dem Hintergrund einer sozialen oder kriterialen Bezugsnorm konstruiert. Schulleistungstests mit sozialer Bezugsnorm sind auf eine überregionale Anwendbarkeit ausgelegt und fokussieren i. d. R. übergreifende Lehrziele. Ihr bes. Wert liegt zum einen in der hohen Vorhersagekraft für zukünftige Schulleistungen. Zum anderen erlauben sie, anders als Schulnoten, einen obj. interindiv. Vergleich zw. Schülern versch. Schulformen, Schulen und Schulklassen. Schulleistungstests mit kriterialer Bezugsnorm sind häufig an den Feinzielen des Curriculums ausgerichtet, insbes. wenn es sich um informelle Schulleistungstests handelt. V. a. in Verbindung mit Kompetenzstufen bieten sie Lehrkräften und Schülern Informationen darüber, inwieweit Lehrziele erreicht bzw. Kompetenzen entwickelt wurden. Somit können sie auch zur Unterrichtsoptimierung genutzt werden.

Referenzen und vertiefende Literatur

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