Rechtspsychologie, indirekte Verfahren in der

 

[engl. indirect (measuring) procedures in legal psychology], [RF], werden mit dem Ziel entwickelt, rechtspsychol. relevante Konstrukte (wie z. B. sexuelle Präferenzen oder die Erlebnisbasiertheit von Aussagen) ohne Rückgriff auf den Selbstbericht von Personen zu erfassen. Stattdessen werden die Konstrukte indirekt aus dem Verhalten erschlossen. Dazu können physiol. Reaktionen (z. B. Lügendetektion oder Penisplethysmografie) oder qual. Merkmale von Aussagen herangezogen werden (Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse). Bei diesem Verfahren wird zwar der Selbstbericht der aussagenden Person genutzt, es wird aber nicht der Inhalt der Aussage, sondern qual. Merkmale wie z. B. der Detailreichtum, die chronologische Ordnung und die logische Konsistenz beurteilt, um zw. erlebten und erfundenen Aussagen zu unterscheiden. In jüngster Zeit wurden verstärkt reaktionszeitbasierte Verfahren (z. B. Impliziter Assoziationstest (IAT)) wie auf rechtspsychol. Fragestellungen angewandt. Das Interesse an indirekten Verfahren im Bereich der Rechtsps. beruht auf der Hoffnung, dass eine bewusste Verfälschung von Untersuchungsergebnissen unmöglich oder zumindest schwieriger ist als bei direkten Verfahren. Das gilt allerdings nur eingeschränkt und auch nur unter der Voraussetzung, dass Pbn nicht wissen, wie das gezeigte Verhalten interpretiert wird. Informierte Pbn können jedes indirekte Verfahren manipulieren oder zumindest sabotieren. Ein weiteres Problem indirekter Verfahren besteht in der häufig unzureichenden Objektivität, Reliabilität und Validität. Gerade im rechtspsychol. Anwendungsbereich ist daher eine bes. sorgfältige Validierung indirekter Verfahren unabdingbar.

Referenzen und vertiefende Literatur

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