Planen

 

[engl. to plan], [KOG], der Prozess der Handlungsregulation, der maßgeblich an der Steuerung und Kontrolle kogn. und motorischer Aktivitäten beteiligt ist. Planen beginnt mit der Phase der Orientierung und Analyse der geforderten oder intendierten Tätigkeit, führt dann zum Entwurf eines Aktionsprogramms, dessen Handlungsabfolge im Einzelnen festzulegen ist; darauf folgt die Phase des Entschlusses zur Realisierung (in der die motivationale Ebene die kogn. dominiert) und schließlich die Phase der Handlung selbst mit begleitender Kontrolle des Handlungsablaufs (Handlungskontrollmechanismen). Diese Phasenabfolge ist am deutlichsten im Rubikonmodell der Handlungsphasen (Heckhausen et al., 1987) beschrieben, dessen primäre Absicht jedoch weniger in einer Erklärung kogn. als vielmehr motivationaler Prozesse besteht.

Planen bedeutet, ein Handlungsziel zu antizipieren und auf dieses Ziel hin bezogen eine Aktionsfolge in der Vorstellung zu entwickeln. Der Entwurf der Handlungskette kann auf unterschiedlichen Auflösungsniveaus, d. h. auf Ebenen unterschiedlicher Abstraktion erfolgen. Aufseiten der Anforderung und der gegebenen Situation sind die Randbedingungen räumlicher, zeitlicher, materieller und logischer Art zu berücksichtigen, in die die Planungsanforderung eingebettet ist. Aufseiten der Person sind die indiv. Fertigkeiten und Kenntnisse zu berücksichtigen, die für die Bewältigung der Anforderung vorhanden sind.

Neben der Erstellung des Plans ist die Kontrolle der Planausführung zu nennen. Hierzu gehört, dass die Handlungsausführung überwacht wird, so dass ggf. Fehler (Handlungsfehler), unberücksichtigte oder neu aufgetretene Bedingungen im Plan entdeckt und sogleich korrigiert werden können bzw. die Planausführung gestoppt wird, um einen neuen Plan zu entwickeln. Die Planerstellung und die Überwachung der Planausführung können sich zeitlich überlappen. Erst mit dem Erreichen des Ziels (bzw. mit dessen Aufgabe) ist der Prozess beendet.

Die Betrachtungsebenen (1) Struktur, (2) Prozess und (3) Funktion tragen zum vertieften Verständnis von Planung bei: (1) Bzgl. struktureller Aspekte wird die Unterscheidung von situativen Anforderungen und den zu ihrer Bewältigung verfügbaren personalen Kompetenzen getroffen. Mit der Wahl eines spezif. Auflösungsniveaus der Anforderung werden beide Bereiche dadurch in Beziehung gesetzt, dass mit dem Auflösungsniveau zugleich eine Entscheidung über die spezif. Regulationsebene getroffen wird. (2) Bzgl. prozessualer Aspekte wird zumindest konzeptuell zw. den Phasen der Planerstellung und der Planausführung (mit jew. begleitenden Kontrollprozessen) unterschieden. (3) Bzgl. funktionaler Aspekte wird unterschieden zw. (a) Koordination von Kräften und Ressourcen, (b) Strukturierung der Handlungsabfolge, (c) Orientierung in Raum und Zeit, (d) Entlastung des kogn. Systems (durch Abruf bereits vorliegender Teilroutinen), (e) Emotionsregulation (durch Reduktion von Unsicherheit) sowie (f) Planung des Plans als metakognitivem Aspekt (Metakognition).

[PÄD], das Planen von Lernaktivitäten lässt sich unter die metakognitive Lernstrategien fassen und spielt eine wichtige Rolle beim Zyklus selbstregulierten Lernens. Um das eigene Lernen zu planen, bedarf es bspw. der Setzung von Lernzielen (Lernzielorientierung) oder der Auswahl der einzusetzenden (kognitiven) Lernstrategien (Lernstrategien, kognitive).

Referenzen und vertiefende Literatur

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