Neuropsychologische Diagnostik

 

[engl. neuropsychological assessment], [BIO, DIA, KLI], die neuropsychologische Diagnostik wird in der klin. Neuropsychologie eingesetzt, um kogn., emot., motivationale und behaviorale Folgen von Schädigungen oder Dysfunktionen (z. B. exekutive Dysfunktion) des Gehirns bzgl. ihrer Art, Ausprägung und Dauer zu erfassen und zu objektivieren. Die neuropsychologische Diagnostik erfolgt über den Einsatz versch. neuropsychol. Untersuchungsverfahren, die der Beschreibung und Klassifikation von Störungen (z. B. International Classification of Diseases (ICD)), der Objektivierung von Funktionsbeeinträchtigungen und der sich daraus ergebenden sozialen und beruflichen Konsequenzen (handicap), aber auch der Planung therapeutischer Maßnahmen, der Prognosestellung und Verlaufsdokumentation sowie der Evaluation therapeutischer Maßnahmen dienen. Der Umfang der neuropsychologischen Diagnostik ist dabei von der Zielsetzung, der Ätiologie der Hirnschädigung, dem Alter, der indiv. Belastbarkeit und den vorhandenen Defiziten bzw. Dysfunktionen des Pat. abhängig. Zur Interpretation der Befunde werden die Anamnese und soweit vorhanden bildgebende Befunde (bildgebende Verfahren) hinzugezogen. Darüber hinaus werden die Selbsteinschätzung des Pat. sowie die Fremdeinschätzung der Angehörigen im Gespräch sowie z. T. durch standardisierte Fragebögen erfasst. Eine weitere wichtige Informationsquelle ist die Verhaltensbeobachtung. Die Ergebnisse der neuropsychologischen Diagnostik werden in neuropsychol. Stellungnahmen, Befunden und Gutachten (psychologisches Gutachten) dokumentiert und interpretiert, die häufig die Grundlage für sozialrechtliche Entscheidungen bilden. Dabei gilt es, die Zusammenhänge der versch. Störungsbereiche untereinander sowie im Hinblick auf die funktionelle Neuroanatomie zu verstehen. In Gutachtenssituationen ist darüber hinaus eine wesentliche Aufgabe der neuropsychologischen Diagnostik, die Validität der erhobenen Befunde kritisch zu beurteilen (Beschwerdenvalidierung). In Leitlinien, die in Zusammenarbeit zw. Neuropsychologen und versch. anderen Berufs- und Interessensvertretern (Neurologen, Neurotraumatologen, Ergotherapeuten) erstellt wurden, werden für versch. kogn. Funktionsbereiche spezif. Leitstungsaspekte festgelegt, die bei einer neuropsychol. Untersuchung üblicherweise untersucht werden sollten.

Referenzen und vertiefende Literatur

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