Lernstörungen, Diagnostik

 

[engl. learning disorders, diagnostics], [DIA, KLI, PÄD], der Begriff der Lernstörung findet sich in der 1994 erschienenen vierten Ausgabe des Diagnostischen und Statistischen Manuals psychosozialer Störungen. In der aktuellen Fassung der World Health Organization (WHO) herausgegebenen International Classification of Diseases (ICD) wird die Bez. der Umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (F81) gewählt. Lernstörungen werden i. d. R. über das Vorliegen (erwartungswidriger) Minderleistungen im Bereich des Lesens, des schriftlichen Ausdrucks (Schreiben, einschließlich Rechtschreibung) und des Rechnens definiert. Die Erwartungswidrigkeit der Minderleistung wird dabei an drei Kriterien festgemacht: Die Leistung muss deutlich unter dem aufgrund des Alters, der allg. Intelligenz und der Beschulung erwartbaren Niveau liegen (Diskrepanzkriterium). Nach ICD-10 kann die Diagnose Lernstörung zudem nicht vergeben werden, wenn sensorische Beeinträchtigungen (z. B. Seh- oder Hörstörungen) oder neurologische Erkrankungen vorliegen. Lernstörungen werden durch massive Schwierigkeiten im schulischen Alltag der Grundschule offenbar. Wenn es Kindern nicht oder nur mit großer Mühe und zeitlicher Verzögerung gelingt, die Grundlagen des Lesens, Schreibens oder Rechnens zu erwerben, besteht der Verdacht einer Lernstörung.

Der erste Schritt der multimodalen Diagnostik besteht dann zunächst in einer ausführlichen Anamnese und Exploration der Entwicklung des Kindes, wobei Informationen aus dem Elternhaus und der Schule zus.getragen werden. Im Mittelpunkt stehen hierbei Fragen zur Entwicklung der kogn. Leistungsfähigkeit (Kognition, Entwicklung, kognitive) seit der frühen Kindheit, um mögliche relevante Besonderheiten in der Sprachentwicklung und motorischen Entwicklung zu erfassen. Auch die schulische Entwicklung bzw. Lerngeschichte (Beginn der Schwierigkeiten, Leistungseinbrüche, Stärken und Schwächen) sollte anhand von Informationen durch Eltern, Lehrer und nicht zuletzt Zeugnisse und Klassenarbeiten belegt werden. Die anschließende testpsychol. Untersuchung umfasst Verfahren, die zur Diagnostik der Primärsymptomatik und damit für die Entscheidung über das Vorliegen der Lernstörung unerlässlich sind. Dazu gehören standardisierte und normierte Schulleistungstests für die jew. Klassenstufe für das Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Ebenso unerlässlich ist ein ausführlicher Intelligenztest, um differenzierte Informationen über das Fähigkeitsprofil des Kindes zu gewinnen. Bei der Auswahl und Interpretation der Intelligenztests ist wichtig, sowohl sprachbezogene als auch sprachfreie Aufgaben zu verwenden, um Kinder mit Defiziten in Teilbereichen (verbal oder figural oder numerisch) nicht zu benachteiligen.

Um mögliche Ursachenfaktoren oder komorbide Störungen aufzudecken, ist die Diagnostik weiterer Teilleistungsbereiche häufig angezeigt. Dazu gehören Testverfahren zur Sprachentwicklung, zur motorischen Entwicklung, zu Konzentrations- und Gedächtnisfähigkeiten sowie zur akustischen und visuellen Wahrnehmung. Gravierende sensorische und/oder neurologische Störungen sollten durch entspr. fachärztliche Untersuchungen ausgeschlossen werden. Und schließlich ist anhand von Exploration und geeigneten Testverfahren das Ausmaß sekundärer Begleitsymptomatiken wie Schulunlust oder Schulangst, Motivationsverlust, Selbstwertprobleme (Selbstwertgefühl), Depressivität und sozialer Rückzug, soziale Anpassungsschwierigkeiten und Aggressivität abzuklären. Nur die Zusammenschau all dieser Ergebnisse ermöglicht eine differenzierte und elaborierte Individualdiagnostik.

Sind i. R. eines oben beschriebenen diagn. Prozesses alle relevanten Daten erhoben worden, wird nach festgelegten Kriterien die Diagnose Lernstörung, genauer Umschriebene Störung schulischer Fertigkeiten nach ICD-10 gestellt. Drei Kriterien sind Grundlage der Diagnose: die Minderleistung im Schulleistungstest, eine allg. Intelligenz mit einem IQ über 70 und eine bedeutsame Diskrepanz zw. den allg. Lern- und Leistungsmöglichkeiten, gemessen durch den Intelligenztest, und den schulbezogenen Teilleistungen. Die Diagnose einer Lernstörung setzt demnach nicht nur voraus, dass eine Minderleistung im jew. Lernbereich (Lesen, Rechtschreiben, Rechnen) über ein standardisiertes (Standardisierung) und normiertes (Normierung) Testverfahren nachweisbar ist, sondern auch, dass diese Minderleistung erwartungswidrig stark ausfällt. Für den Nachweis eines bedeutsamen Abstandes zw. Leistung im Lernbereich und Intelligenz wird das sog. Diskrepanzkriterium genutzt. Unter der Annahme einer Normalverteilung der Normwerte von Intelligenz und Leistung im Lernbereich wird diese Diskrepanz über die Metrik der Streuung (Standardabweichung) best. Durchgesetzt hat sich in der Praxis eine Mindestdiskrepanz von 1,2 bis 1,5 Standardabweichungen (die Forschungskriterien für wiss. Untersuchungen verlangen sogar zwei Standardabweichungen). Besteht eine solche Diskrepanz zw. dem Ergebnis im Intelligenztest und den relevanten Schulleistungstests, ist eine umschriebene Störung schulischer Fertigkeiten zu diagnostizieren. Nach ICD-10 kann dies bei Schwierigkeiten im Lesen, ggf. kombiniert mit Problemen im Rechtschreiben eine Lese- und Rechtschreibstörung (F 81.0), bei alleinigen Problemen im Rechtschreiben eine Isolierte Rechtschreibstörung (F 81.1), bei Schwierigkeiten in Mathematik eine Rechenstörung (F 81.2) und bei Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb und in Mathematik eine Kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten (F 81.3) sein. Entwicklungsstörungen, umschriebene.

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