Kinder- und Jugendbericht

 

[engl. child and adolescents/youth report], [EW, PÄD, RF], mit dem Kinder- und Jugendbericht informiert die Bundesregierung den Dt. Bundestag und den Bundesrat in jeder Legislaturperiode über die akt. Lage der Kinder und Jugendl. sowie über die Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Dt. Gesetzlich verankert ist der Kinder- und Jugendbericht seit dem 11.8.1961. Der Bericht wird, so der gesetzliche Auftrag nach § 84 Sozialgesetzbuch (SGB VIII): Kinder- und Jugendhilfe, von einer unabhängigen, mind. aus sieben Sachverständigen bestehenden Expertenkommission erarbeitet und zus. mit einer Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht. Das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) formuliert den Berichtsauftrag und beauftragt eine interdisziplinär zus.gesetzte Sachverständigenkommission mit der Erstellung des Kinder- und Jugendberichts. Die Mitglieder dieser Kommission setzen sich aus Vertretern der Wissenschaft, der freien Träger und der Fachpraxis zus.

Die Kommission wird seit dem 3. Kinder- und Jugendbericht 1972 durch eine Geschäftsstelle im Deutschen Jugendinstitut (DJI) unterstützt, die die erforderlichen personellen, organisatorischen und wiss. Ressourcen zur Verfügung stellt, damit die Expertenkommission die akt. Wissensbestände innerhalb und außerhalb des DJI nutzen kann. Die Geschäftsstelle im DJI bereitet verfügbare Datenbestände auf, lässt empir. Erhebungen durchführen und beauftragt die Erarbeitung von Expertisen für die Sachverständigenkommission.

Der erste Kinder- und Jugendbericht ist 1965 erschienen. Inhaltlich und thematisch unterscheiden sich die Kinder- und Jugendberichte in Grundsatzberichte (jeder dritte Bericht) und Berichte zu einem Einzelthema, z. B. «Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe» (Gesundheit, Prävention, 13. Kinder- und Jugendbericht). Der akt., 14. Kinder- und Jugendbericht (2013) ist ein Grundsatzbericht, in dem es um die Analyse der aktuellen Lebensbedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendl. geht und um die Frage, welche Aufgaben, Probleme und Herausforderungen für die Zukunft daraus für die Kinder- und Jugendhilfe und für die öffentliche Verantwortung insges. erwachsen. Die letztgenannte Frage wird mit einer ausführlichen Analyse der Angebote, Leistungen und der damit verbundenen zukünftigen Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe erörtert. Die Kinder- und Jugendberichte werden mit der Formulierung von Empfehlungen abgerundet, die sich an die Fachöffentlichkeit und an die politischen Institutionen richten, die für die rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe die Verantwortung tragen. Dem Bericht ist jew. eine Stellungnahme der Bundesregierung vorangestellt.

Die Aufmerksamkeit für die Ergebnisse des Kinder- und Jugendberichts reicht über deren Vorstellung durch die Bundesregierung im Dt. Bundestag weit hinaus. Die Empfehlungen und Befunde des Kinder- und Jugendberichts sind Gegenstand einer Reihe von Debatten in Politik, Medien und Fachöffentlichkeit. Auf einer Vielzahl von Veranstaltungen der Träger und der Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe werden die im Kinder- und Jugendbericht erarbeiteten Befunde und Thesen aufgegriffen. (z. B. Wandel des Verhältnisses von öffentlicher und privater Verantwortung; demografischer Wandel; Armut; Kindertagesbetreuung; Mediatisierung). Die Kinder- und Jugendberichte können dazu beitragen, dass die Kinder- und Jugendhilfe ihre fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Standards angesichts der oben genannten Themen überdenkt. Die Kinder- und Jugendberichte bieten für diese Prozesse der Selbstvergewisserung eine unverzichtbare Grundlage. Kinder- und Jugendberichte Nr. 1–14 als Download (PDF): [www.dji.de/14_kjb].

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