Jugendkriminalität

 

[engl. juvenile delinquency], [EW, RF], formell bez. Jugendkriminalität Verhaltensweisen, die gegen strafrechtliche Gesetze verstoßen und von Personen begangen werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 18. (§ 1 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes JGG). Legt man ein psychol. Entwicklungsverständnis zugrunde, können aber auch kriminelle Handlungen von Personen darunter verstanden werden, die etwas jünger als 14 oder auch älter als 18 Jahre sind, da sich die Entwicklungsphase des Jugendalters (Adoleszenz) auf einen breiteren Altersbereich bezieht. Das Jugendgerichtsgesetz sieht vor, dass Personen, die bei der Tat zw. 18 und 20 waren, noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass Tat- und Tätermerkmale dafür sprechen, dass die betroffene Person noch als jugendlich anzusehen ist.

Referenzen und vertiefende Literatur

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