Gute wissenschaftliche Praxis

 

[engl. good scientific practice], [FSE], von der Dt. Forschungsgemeinschaft (DFG) formulierte Standards, die der Unredlichkeit in der Wiss., die durch das Fehlverhalten von Wissenschaftlern resultiert, vorbeugen sollen. Verletzungen der Guten wissenschaftlichen Praxis liegen z. B. vor bei Datenerfindung, Datenfälschung, bewusst verzerrender oder verfälschender Datenauswertung, bewusst fehlerhafter Dateninterpretation, bewusst fehlerhafter Darstellung fremder Forschungsbefunde, Plagiaten oder Vereinnahmung fremden geistigen Eigentums. Die Standards zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis unterstützen die systematische Selbstkontrolle in der Wiss. und tragen somit zur Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit wiss. Forschung bei.

Wissenschaftler sind insbes. aufgefordert allg. Prinzipien wiss. Arbeitens (z. B. begründete und transparente Forschungspraxis, unverfälschte Darstellung des Vorgehens und der Befunde, Forschungsethik) einzuhalten und transparent zu dokumentieren, Arbeitsprozesse insbes. in Arbeitsgruppen fair zu gestalten, wiss. Nachwuchs fair zu betreuen, Daten zu Prüfzwecken aufzubewahren und in wiss. Veröffentlichungen Forschungsbefunde verantwortungsbewusst und korrekt darzustellen. Hochschulen, Forschungs- und Förderorganisationen sind aufgefordert, verbindliche Regeln zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis zu installieren, Vertrauenspersonen (Ombudspersonen) zu benennen, die als Ansprechpartner bei Verletzungen der Regeln Guter wissenschaftlicher Praxis fungieren, sowie Verfahrensregeln bei wiss. Fehlverhalten festzulegen. Wissenschaftler sind aufgefordert bei Verdacht auf wiss. Fehlverhalten auf dieses hinzuweisen; Hinweisgebern (Whistleblowern) darf kein Nachteil entstehen.

Referenzen und vertiefende Literatur

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