Gütekriterien qualitativer Forschungsprozesse

 

[engl. quality criteria of qualitative research processes], [FSE], wiss. und forschungsmethodische Gütekriterien dienen allg. der Sicherstellung, der Tansparenz, Verlässlichkeit und Aussagekraft wiss. Erkenntnis. Im Vergleich zur quant. Forschung (Gütekriterien), erweist sich die Festlegung klar formulierter, einheitlicher Gütekriterien für die Qualitative Sozialforschung als wesentlich schwieriger: qual. Forschung zeichnet sich i. d. R. durch ein geringeres Maß an Standardisierung (Forschungsprozess) aus, um dem paradigmatischen Anspruch insbes. auf Offenheit, Gegenstandsangemessenheit und Prozesshaftigkeit gerecht werden zu können (Flick, 2008): Die einzelfallorientierte, flexible und dynamische Forschungsanlage steht z. T. im Kontrast mit der Sichtweise, dass einheitlich zu berücksichtigende Forschungsstandards die wiss. Qualität der Forschung angemessen reflektieren können. Entsprechend sind Gütekriterien qual. Forschung eher als Anforderungen an die Reflektiertheit, Strukturierung und Dokumentation des Forschungsprozesses anzusehen: Anders als in der quant. Forschung sind keine z. B. psychometrisch begründeten Standards zu erfüllen, sondern es bedarf eher einer schlüssigen Begründung durch die Studienleiter, die die Vorgehensweise als angemessen nachweist. Steinke (1999) legt bspw. 7 zentrale Gütekriterien fest: (1) Intersubjektive Nachvollziehbarkeit: Explizite und transparente Dokumentation, die dem Rezipienten der Forschung eine angemessene Bewertung der Studienqualität ermöglicht; (2) Indikation des Forschungsprozesses: Begründung aller Entscheidungen im Forschungsprozess unter bes. Berücksichtigung der Problemangemessenheit; (3) Empirische Verankerung, insbes. überzeugende Exemplifizierung aller Interpretationsergebnisse an konkreten Datenbeispielen; (4) Limitation: Benennung der Grenzen und Ambiguitäten in der Übertragbarkeit und der Stabilität der gewonnenen Befunde; (5) Reflektierte Subjektivität: Klärung der Bedeutung etwaiger Vorannahmen und subj. Sichtweisen insbes. in Bezug auf interpretative Schritte; (6) Kohärenz: Widerspruchsfreiheit der Befunde und theoretische Integration; (7) Relevanz: Bedeutsamkeit der Befunde bzgl. der untersuchten Fragestellung. Mayring (2016) nennt die Kriterien (1) Verfahrensdokumentation; (2) Interpretationsabsicherung mit Argumenten; (3) Regelgeleitetheit; (4) Nähe zum Gegenstand, (5) kommunikative Validierung, (6) Triangulation. Gemäß Mayring ist dabei die Angabe von der Beurteilerübereinstimmung bei interpretativem Vorgehen von bes. Bedeutung für die Dokumentation der Daten- und Ergebnisqualität. Obwohl inzw. − orientiert an quant. Forschungsstandards (insbes. CONSORT statement für randomisierte kontrollierte Studien) − Checklisten (Tong et al., 2007, Schouet al., 2012) formuliert wurden, die Gütestandards für Forschungsstudien und Zeitschriftenbeiträge differenziert auflisten, so sind diese Gegenstand krit. Kontroversen. Für die Akzeptanz qual. Forschung in der Ps. ist die Orientierung an Gütekriterien von hoher Bedeutung.

Referenzen und vertiefende Literatur

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