Gesetz des Effekts
[engl. law of effect], [KOG], folgt einem Verhalten R bei Anwesenheit eines Reizes S eine angenehme bzw. unangenehme Konsequenz O, so wird die Assoziation zw. S und R gestärkt bzw. geschwächt. Das Gesetz des Effekts geht auf die Arbeiten von E.L. Thorndike (1911) zur Konditionierung instrumentellen Verhaltens zurück. Konditionierung, operante.