Gerechter Krieg

 

[engl. just war], [SOZ], römisches Konzept (Bellum iustum), u. a. von Thomas von Aquin weiterentwickelt, zur Rechtfertigung von Gewaltanwendung zw. Staaten. Behandelt das ethische Dilemma, ob (militärische) Gewalt eingesetzt werden darf, um Gewalt, Ungerechtigkeit u. Ä. zu beenden. Wesentliche Kriterien des Gerechten Kriegs für ein Recht zum Krieg (ius ad bellum) sind: (1) legitime Autorität (heute der UN-Weltsicherheitsrat), (2) gerechter Grund (insbes. Selbstverteidigung, Notwehr, aber auch Nothilfe und Befreiungskrieg), (3) gerechte Absicht (insbes. Ziel des Friedens), (4) letztes, äußerstes Mittel (friedliche Mittel haben Vorrang, insbes. Verhandlungen, Mediation, zivile Intervention) und (5) begründete Aussicht auf Erfolg. Zudem sind Kriterien für die Kriegsführung (ius in bello) wichtig: Verhältnismäßigkeit der Mittel (unnötige Schäden und Leiden sind zu vermeiden) und Diskriminierungsgebot zw. Kämpfern und Zivilisten (Zivilpersonen und zivile Infrastruktur dürfen nicht angegriffen werden). Kritik am Gerechten-Krieg-Konzept umfasst folg. Punkte. (1) Es besteht eine Diskrepanz zw. Ziel (Frieden) und Mittel (Krieg); (2) das Tötungstabu wird aufgehoben; (3) Kriege führen immer zu Unrecht und Menschenrechtsverletzungen; (4) Krieg als Mittel der Politik wird moralisch legitimiert; (5) Gefahr des Missbrauchs, u. a. durch das Verschleiern egoistischer Motive und Irreführen der Öffentlichkeit; (6) durch moderne Kriegsführung ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit infrage gestellt: Opfer sind zunehmend Zivilpersonen; (7) unter Berufung auf Gerechten Krieg wurden viele Kriege geführt. Neuere Varianten des Gerechten Kriegs sind humanitäre Intervention sowie Schutzverantwortung.

Referenzen und vertiefende Literatur

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