Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach dem Arbeitsschutzgesetz

 

[engl. psychosocial risk assessment at the workplace], [AO], die PGB (Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GPB)) ist eine Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Hinblick auf ihr Gefährdungspotenzial für die psych. Gesundheit und seit 2013 explizit durch das Arbeitsschutzgesetz für jedes Unternehmen in Dt. gesetzlich vorgeschrieben (insb. §5 ArbSchG). Ihr Ziel ist die Sicherung der psychischen Gesundheit. Da versch. Tätigkeiten zumeist mit unterschiedlicher Belastung einhergehen, ist die PGB tätigkeitsspezif. umzusetzen. Der Umfang der zu untersuchenden Arbeitsbedingungen umfasst versch. Bereiche (z. B. die Arbeitsaufgabe, die Organisation, soziale Faktoren wie Team u. Führung, räumlich-zeitliche und kulturbezogene Faktoren) und wird z. B. von der Gemeinsamen Dt. Arbeitsschutzstrategie (GDA) näher def. Wird eine Fehlbelastung für die psych. Gesundheit identifiziert, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zur Gefährdungsreduktion zu implementieren (§4 ArbSchG) und ihre Wirksamkeit zu überprüfen (§3 ArbSchG). Des Weiteren besteht eine Dokumentations- u. Fortschreibungspflicht (§6 bzw. §3 ArbSchG). Die Beurteilung kann z. B. auf Basis von Mitarbeiterbefragungen (z. B. Fragebögen; Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ)), Interview- oder Beobachtungsverfahren erfolgen, wobei kritische Arbeitsbedingungen i. d. R. durch Abweichungen von theoret. o. empir. Referenzwerten def. werden. Die PGB eignet sich auch für den Aufbau eines bedarfsorientierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und die Personalentwicklung, weshalb intern neben der Geschäftsführung oft auch Personalabteilung, Arbeitsschutz, Betriebsmed. und BGM beteiligt sind. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungs- und Zustimmungsverweigerungsrecht. Externe Ansprechpartner für Hilfestellungen sind die Unfallversicherungsträger, Arbeitgeberverbände und externe Dienstleister. Empfehlungen der Gemeinsamen Dt. Arbeitsschutzstrategie: www.gda-psyche.de.

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