Forschungsethik

 

[engl. research ethics], [FSE, PHI], bez. als Oberbegriff alle ethischen Aspekte (Ethik) der wiss. Forschung, insbes. die in der Wissenschaftsgemeinschaft (scientific community) geteilten Werte und Normen richtigen bzw. guten Handelns von Forschenden sowie Maßnahmen ihrer Sicherstellung. Bei der ethischen Bewertung von Handlungen werden einerseits die Motive und Intentionen der Handelnden betrachtet («Ist ihr Tun gut gemeint?» Gesinnungsethik bzw. deontologische Ehtik) und andererseits die Folgen der Handlungen («Haben die Handlungen ethisch pos. Konsequenzen?» Verantwortungsethik bzw. teleologische Ethik). In der Ps. bzw. der empirischen Sozialforschung allg. lassen sich v. a. drei Bereiche der Forschungsethik unterscheiden:

(1) Ethische Verantwortung der Wissenschaft in der Gesellschaft: Psychol. Forschung soll zum Erkenntnisfortschritt beitragen, durch ihre Fragestellungen und Befunde sozialen und gesellschaftlichen Nutzen stiften und bspw. den Abbau von Diskriminierung, Unterdrückung oder Gewalt unterstützen (anstatt derartige Missstände zu tolerieren oder zu unterstützen). Die Frage nach der ethischen Verantwortung der Wissenschaft in der Gesellschaft wird v. a. in der Wissenschaftstheorie diskutiert. Es geht dabei u. a. um die verantwortungsvolle Auswahl von relevanten Fragestellungen sowie um die Rolle der Forschenden im Erkenntnisprozess: Sollen sie eine anwaltschaftliche Haltung gegenüber benachteiligten Bevölkerungsgruppen einnehmen, die herrschenden Verhältnisse grundlegend kritisieren und gezielt emanzipatorisches Wissen produzieren (kritische Theorie)? Oder sollen sie eine objektive Prüfung von Theorien anhand von Daten anstreben, um soziale Gesetzmäßigkeiten aufzudecken und einzelne soziale Problemstellungen zu bearbeiten (Kritischer Rationalismus)?

(2) Ethischer Umgang mit Teilnehmern empirischer Studien: Weder Menschen noch Tiere dürfen für wiss. Zwecke (d. h. v. a. durch die verwendeten Forschungsdesigns und Datenerhebungsverfahren in unethischer Weise missbraucht oder geschädigt werden. Dass im Nationalsozialismus (Nationalsozialismus, Psychologie im) in Konzentrations- bzw. Vernichtungslagern sog. «Humanexperimente» bzw. «Menschenversuche» durchgeführt wurden, die im Grunde auf Foltermethoden hinausliefen und nicht selten zum Tod führten, nahmen im Gefolge der Med. schließlich auch alle anderen human- und sozialwiss. Disziplinen zum Anlass, ausdrückliche Ethikrichtlinien zum Umgang mit Untersuchungsteilnehmenden zu verabschieden (ethische Richtlinien). Die Frage nach dem ethischen Umgang mit den Teilnehmern einer konkreten empirischen Studie muss bei jedem Forschungsvorhaben reflektiert werden. Diese Reflexion mündet in entspr. Entscheidungen und Maßnahmen, die in der Publikation der Studie zu begründen sind. Drei ethische Prinzipien sind im Umgang mit Untersuchungsteilnehmenden bindend: (1) Freiwilligkeit und informierte Einwilligung (informed consent), (2) Schutz vor Beeinträchtigung oder Schädigung, (3) Anonymisierung und Vertraulichkeit der Daten (Datenschutz). Dahinter steht jew. der Schutz der Menschenwürde, der Menschenrechte, der Persönlichkeitsrechte sowie der Integrität der Teilnehmenden. Verletzungen dieser ethischen Prinzipien können im Extremfall zivil- oder strafrechtlich relevant sein. Auch die Regelungen für Tierversuche (z. B. rechtliche Bestimmungen der artgerechten Haltung von Versuchstieren im Labor) sind zu beachten. Die einzelnen human- und sozialwiss. Fachdisziplinen haben nach dem Zweiten Weltkrieg fachspezifische Ethikrichtlinien ausformuliert, die von den jew. wiss. Fachgesellschaften herausgegeben wurden und u. a. über deren Websites zugänglich sind. Sie befassen sich neben der Forschungsethik auch mit berufsständischem Verhalten. Die privatwirtschaftliche Markt- und Meinungsforschung als angewandte empirische Sozialforschung orientiert sich an Ethik-Kodizes ihrer Branchenverbände (z. B. Rat der Dt. Markt- und Sozialforschung e.V.: [www.rat-marktforschung.de]). Die Richtlinien der Dt. Gesellschaft für Ps. DGPs (Ethische Richtlinien) orientieren sich eng an den Richtlinien zur Forschungsethik der American Psychological Association (APA). Diese geben u. a. auch jene Ausnahme-Bedingungen vor, unter denen z. B. eine ausdrückliche schriftliche Einwilligungserklärung verzichtbar ist oder unter denen man die Vpn über den eigentlichen Sinn eines psychol. Experiments zunächst im Unklaren lassen oder täuschen darf (Cover Story), bevor sie am Ende der Studie in jedem Fall umfänglich aufzuklären sind. Ethikrichtlinien entwickeln sich mit der Veränderung der Untersuchungsbedingungen fortwährend weiter. So stellen sich im Bereich der Internet-Forschung (internetbasierte Methoden) spezif. ethische Fragen (z. B.: Muss für eine wiss. Auswertung von Online-Diskussionsbeiträgen die Einwilligung der Autoren eingeholt werden?).

(3) Ethische Produktion, Veröffentlichung und Verwertung von Forschungsergebnissen: Wiss. Ergebnisse dürfen nicht überinterpretiert, manipuliert, erfunden oder gestohlen werden. Dass dies in der Praxis immer wieder vorkommt, ist v. a. durch spektakuläre Wissenschaftsskandale auch an die breite Öffentlichkeit gelangt. Die Frage nach der ethischen Produktion, Veröffentlichung und Verwertung von Forschungsergebnissen wird – in Abgrenzung zur Forschungsethik i. e. S., welche die Untersuchungsteilnehmenden im Blick hat – auch als Wissenschaftsethik bez., weil sie das Wissenschaftssystem betrifft. Die ethischen Regeln guter wiss. Praxis beziehen sich auf eine Vielzahl von Teilaspekten (inkl. z. B. Verantwortung der Gutachtenden im Peer-Review-Prozess) und sind in Dt. u. a. von der Dt. Forschungsgemeinschaft DFG ausformuliert worden (www.dfg.de/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gwp/). Sie fordern nicht zuletzt, dass jede Forschungseinrichtung ihre eigenen Regeln guter wiss. Praxis expliziert (inkl. der Verfahrensweisen und Sanktionen bei Verletzungen) und alle ihre Mitglieder regelmäßig entspr. schult. Eklatante Verletzungen der Wissenschaftsethik, welche die Dimension von Wissenschaftsskandalen annehmen können, sind u. a. Plagiarismus (d. h. bei einem Fremdplagiat die planmäßige Übernahme von Ideen oder Textteilen anderer Autoren ohne Zitation der Originalquelle bzw. bei einem Selbstplagiat der Rückgriff auf eigene frühere Texte ohne Zitation) sowie Wissenschaftsfälschungen bzw. Wissenschaftsbetrug (Publikationen mit manipulierten oder frei erfundenen Daten). Plagiarismus ist teilweise durch Plagiatserkennungs-Software aufzudecken. Da Wissenschaftsfälschungen am ehesten durch Überprüfung des Datenmaterials zu bestätigen oder zu widerlegen sind, verlangt die gute wiss. Praxis eine sorgfältige Dokumentation und Archivierung (Open science, Replikationskrise). Ein weiteres Verfahren zum Aufdecken von Wissenschaftsfälschungen sind Replikationsstudien. Wissenschaftsethisch relevant ist nicht zuletzt die korrekte Angabe der wiss. Autorenschaft (z. B. sachlich angemessene und faire Entscheidung darüber, welcher Beitrag zur Vorbereitung einer Publikation i. R. wiss. Teamarbeit zur Mitautorschaft qualifiziert und welche Autorenreihenfolge anzugeben ist; auch Sponsoren einer Studie und Interessenskonflikte der Autoren sind transparent zu machen). Diagnostik, gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. [www.apa.org/ethics]

Referenzen und vertiefende Literatur

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