Behinderung

 

[engl. disability], [GES, KLI], Behinderung bez. verschiedenartige physische, psych. und/oder soziale Beeinträchtigungen (z. B. Lähmung, Stottern, Schwerhörigkeit) als Folge einer Schädigung. In der klass. Def. von Bintig wird Behinderung beschrieben als Situation eines Individuums mit «einer relativ schweren, lange dauernden, … körperlichen, sinnesbezogenen, geistigen oder psych. Schädigung, die – subj. oder obj. – zu Lebenserschwernissen führt und die abweichendes Verhalten zur Folge haben kann» (Bintig, 1980, 71). Eine Schädigung ist dabei eine Abweichung von einer funktionalen oder körperlichen Norm (Ideal- oder stat. Norm). Im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Dt. Bundestag 2002) definiert §3: «Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.» In die versch. Begriffsbestimmungen von Behinderung fließen unterschiedliche kult. und sozialrechtliche Aspekte sowie Aussagen über den Grad der Behinderung mit ein. Die Begriffe «Behinderung» und «chronische Krankheit» (chronische Erkrankungen) werden häufig syn. gebraucht, teilweise wird Behinderung als Oberbegriff für chronische Krankheiten verwendet. Mit dem Begriff der Behinderung bzw. der Behinderten waren zunächst nur Menschen mit Körperbehinderungen, dann auch mit geistigen Behinderungen gemeint. In den 1980er-Jahren erfolgte eine Ausweitung des Begriffs der Behinderung auf seelische Beeinträchtigungen, Lernbehinderungen, Suchtkrankheiten und Persönlichkeitsstörungen. In der Sonderpädagogik wird häufig zw. körperlicher Behinderung (z. B. Querschnittslähmung), geistiger Behinderung (z. B. Down-Syndrom), Sinnesbehinderung (z. B. Sehschwäche), Lernbehinderung (z. B. Legasthenie) sowie sozialer bzw. kommunikativer Behinderung (z. B. Verhaltensstörungen, Sprachbehinderung (Sprachstörungen)) unterschieden. Die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) der WHO (World Health Organization (WHO)) bietet eine Einteilung der Krankheitsfolgen, die neben den Behinderungen auch die Benachteiligungen (handicaps) umfasst, welche einem behinderten Menschen durch die Umwelt widerfahren können (z. B. soziale Isolierung, Arbeitslosigkeit). Das bio-psycho-soziale Modell bildet die theoretische Grundlage der ICF und betont die langfristigen Folgen von Behinderung und chronischer Krankheit im ps. und sozialen Kontext sowie die Notwendigkeit eines behindertengerecht zu gestaltenden Umfelds. geistige Behinderung, LernbehinderungSeelische Behinderung, Wunsch- und Wahlrecht nach §9 SGB IX.

Referenzen und vertiefende Literatur

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