Aripiprazol

 

[PHA]Antipsychotikum, Einstufung als sog. «atypisches» Antipsychotikum. Im Unterschied zu allen anderen bisher verfügbaren Antipsychotika, die durch ihren D2-Dopaminantagonismus gekennzeichnet sind, ist Aripiprazol ein partieller Agonist an D2- und D3-Dopaminrezeptoren. Zusätzlich ist Aripiprazol ein partieller Agonist an 5-HT1A-Serotoninrezeptoren und ein Antagonist an 5-HT2A-Rezeptoren. In Dt. ist Aripiprazol zugelassen für die Behandlung von Schizophrenien, manischen Syndromen (Manie) und zur Prävention von manischen Syndromen, wenn diese zuvor auf Aripiprazol angesprochen haben. Eliminationshalbwertszeit 60–80 Std., Bioverfügbarkeit ca. 87 %, extensive hepatische Metabolisierung, aktiver Metabolit Dehydroaripiprazol. Bedeutsame unerwünschte Wirkungen sind Unruhe und Akathisie, Übelkeit und Schlafstörungen. Aripiprazol ist auch für die parenterale Akutbehandlung und als Depotpräparat (Depotantipsychotika) verfügbar.

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