Argumentative Fairness

 

[engl. argumentative fairness], [SOZ], ist ein subj. ethisches Wertkonzept (Werte), für das sich auch intersubj. («objektive») Begründungen und Rechtfertigungen anführen lassen. Dem entsprechen die Traditionen der deskriptiven und normativen Argumentationstheorie (Beschreibung des «normalen» Argumentationsverständnisses vs. präskriptive Explikation einer «guten» Argumentation). Deskriptiv wird in einer Argumentation versucht, eine strittige Frage (Voraussetzung) durch eine partner-/zuhörerbezogene Auseinandersetzung (Prozess) einer begründeten Antwort von überindividueller Akzeptanz (Ziel) zuzuführen; unter präskriptiver Perspektive ist zu fordern, dass die Begründung der Antwort möglichst rational sein und die überindividuelle Akzeptanz möglichst kooperativ erreicht werden sollte. Aus diesen beiden präskriptiven Zielperspektiven ergeben sich für das subj. wie intersubj. Wertkonzept Argumentationsintegrität vier übergreifende ethische Anforderungen, nämlich formale und inhaltliche Richtigkeit (aus der Rationalität) sowie inhaltliche und prozedurale Gerechtigkeit (aus der Kooperativität; Kooperation, Gerechtigkeit).

Im konkreten argumentativen Kommunikationsprozess manifestieren sich die vier ethischen Anforderungen in 11 Standards des fairen Argumentierens, die als Unterlassensforderungen formulierbar sind: Unterlassung von (1) Stringenzverletzung, (2) Begründungsverweigerung, (3) Wahrheitsvorspiegelung, (4) Verantwortlichkeitsverschiebung, (5) Konsistenzvorspiegelung, (6) Sinnentstellung, (7) Unerfüllbarkeit, (8) Diskreditieren, (9) Feindlichkeit, (10) Beteiligungsbehinderung, (11) Abbruch. Unter diese Standards lassen sich alle in der modernen Rhetorik-Diskussion elaborierten Strategien (un-)integren Argumentierens subsumieren. Dabei erfolgt im jeweiligen Gesprächskontext ein Schuldvorwurf (der argumentativen Unfairness) allerdings nur, wenn die Standardverletzung mit einem gewissen Grad an Bewusstheit (absichtlich, wissentlich oder leichtfertig) herbeigeführt worden ist. Die sprecherseitige Bewusstheit wird hörerseitig durch Rekonstruktion von Intentionalitätsindikatoren diagnostiziert und führt unter Berücksichtigung von Rechtfertigungen, der Schwere der Regelverletzung sowie potenziellen Entschuldigungen zu einem Schuldvorwurf (bzw. dem Verzicht auf einen solchen Vorwurf). Im Gesprächsverlauf ist jedoch der direkte Unfairness-Vorwurf selten optimal, günstiger sind indirekte Reaktionsweisen, bei denen auch die ästhetische Formulierung eine bedeutsame Rolle spielt (Verbindung von Ethik und Ästhetik).

Referenzen und vertiefende Literatur

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