Akquisition

 

[engl. acquisition; lat. acquirere erwerben], [AO, WIR], Fachausdruck, der i. Allg. für den Kauf eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen verwendet wird (teilweise oder vollst. Erwerb der Anteile oder der Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen oder der Vermögensgesamtheit eines Unternehmens). Insbes. bei einer sog. feindlichen Übernahme (gegen den Willen der Leitung und Mitarbeiter) muss sich das eingekaufte Unternehmen i. d. R. unterordnen. Häufig sind massive Konflikte (Konflikt, sozialer) die Folge. Bei der Fusion [engl. merger] werden dagegen zwei oder mehr Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit zus.geführt. Seit den 1990er-Jahren wird vor dem Firmenkauf eine Akquisitionsplanung eingesetzt, mit sorgfältigen Prüfungen, ob das Verkaufsobjekt mit seiner Marktposition in finanzieller, organisatorischer, managementmäßiger und rechtlicher Hinsicht den Vorstellungen des Käufers entspricht [engl. due diligence], um die kommerziellen Risiken zu verringern. Ps. relevante Misserfolgsrisiken sind übereilte strategische Vorplanung, Überschätzung der Synergien sowie des eigenen Managements und insbes. Vorbehalte der Mitarbeiter, Schwierigkeiten und Konflikte (Rollenkonflikte) der Integration unterschiedlicher Unternehmenskulturen (Jöns, 2002).

Referenzen und vertiefende Literatur

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